Mühlen und Müller im Eichsfeld von Leinefelde bis Bodenrode

Mühlen und Müller im Eichsfeld von Leinefelde bis Bodenrode
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  • 9783936617641
Autor: Josef Reinhold Ein Mühlenatlas, wie er für andere Regionen bereits erarbeitet worden... mehr
Produktinformationen "Mühlen und Müller im Eichsfeld von Leinefelde bis Bodenrode"

Autor: Josef Reinhold

Ein Mühlenatlas, wie er für andere Regionen bereits erarbeitet worden ist, existiert für das Eichsfeld noch nicht. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Abhandlungen, die sich mit einzelnen Mühlen oder auch Gruppen von Mühlen an eichsfeldischen Flussläufen befassen. Diesen Studien ist gemeinsam, dass sie mehr oder weniger zufällig entstanden sind. Es lag nicht in der Absicht ihrer Autoren sich auf vergleichbare Quellen zu stützen oder vergleichbaren konzeptionellen Überlegungen zu folgen. Gerade das ist das Anliegen der vorliegenden Publikation.
Jede Einzelstudie zu einem Mühlenstandort geht von der Eintragung des Wasserrechts für die entsprechende Mühle aus. Das Wasserrecht wurde für die Mühlen in den preußischen Provinzen gemäß dem Wassergesetz vom 7. April 1913 in speziell dazu angelegten Wasserbüchern und in den zu jedem Wasserbuch gehörenden Wasserbuchakten eingetragen. Die Anlegung und Führung der Wasserbücher für die Flussläufe erster und zweiter Ordnung oblag dem für den Flusslauf zuständigen Bezirksauschuss, der als Wasserbuchbehörde fungierte. Der Flusslauf der Leine fiel in den Kreisen Worbis und Heiligenstadt in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses Erfurt. Die Eintragung des Wasserrechts erfolgte aber nur, wenn der Mühleneigentümer einen entsprechenden Antrag stellte. Wurde dem Antrag stattgegeben, erhielt der Antragsteller eine Verleihungsurkunde.
Der Band 1 des Wasserbuchs für die Leine enthält wasserrechtlich relevante Eintragungen für den Flusslauf von der Quelle bis an die Kreisgrenze zum Kreis Heiligenstadt. Die Eintragung des Wasserrechts bietet für die 1920-er Jahre verlässliche Angaben zum Mühlgraben, zur Größe und Leistungsfähigkeit des Wasserrades und zum damaligen Besitzer der Mühle. Nach den Bestimmungen des Wassergesetzes gehörten zum Antrag auf Eintragung des Wasserrechts ein Lageplan und technische Zeichnungen von der Mühlenanlage. Wurden Modernisierungen vorgenommen, beispielsweise die Ersetzung eines Wasserrades durch eine Turbine, war dazu eine wasserpolizeiliche Genehmigung erforderlich, die als aktuelle Ergänzung zum Wasserrechtseintrag im Wasserbuch zu vermerken war. Die Wasserbücher für die Flüsse im ehemaligen Regierungsbezirk Erfurt lagern heute im Thüringischen Staatsarchiv Gotha. Das für die Leine im Kreis Worbis angelegte Wasserbuch trägt den Titel „Wasserbuch für die Leine, Bd. I: Für die Strecke von der Wüstung Hergeshagen oberhalb (von) Leinefelde bis zur Kreisgrenze Heiligenstadt” und hat die Signatur Reg. Erfurt Nr. 27769. Die zum Wasserbuch für die Leine gehörenden Wasserbuchakten, in denen die für die Mühlengeschichte besonders aussagekräftigen Antrags- und Genehmigungsverfahren dokumentiert sind, werden unter der Archivsignatur Reg. Erfurt Nr. 27938 geführt.
Da laut Gesetz von 1913 für alle preußischen Provinzen Wasserbücher bei den jeweils zuständigen Bezirksauschüssen angelegt worden sind, kann von einer Übertragbarkeit dieses Forschungsansatzes für andere Studien zur Mühlengeschichte ausgegangen werden.
Die im Wasserrechtseintrag enthaltenen Angaben zum Mühlenstandort bilden den Ausgangspunkt für die Auswertung weiterer Quellen, um die Zeit davor und danach zu untersuchen. Die Umsetzung der Konzeption hat gezeigt, dass sich für die Geschichte der einzelnen Mühlen Rechnungs- und Lagerbücher der Gemeinden sowie die Lager-, Jurisdiktional- und Rechnungsbücher der eichsfeldischen Ämter und für die Gewinnung von personengeschichtlich wichtigen Daten zu den Müllern und ihren Familien die Tauf-, Heirats- und Sterberegister der Pfarrarchive als unverzichtbare Quellen erwiesen haben. Häufig ließ sich erst durch die Kombination von Daten aus den Gemeindeakten mit denen aus den Kirchenbüchern, die nicht durchgängig Berufsbezeichnungen enthalten, eine Reihenfolge der Mühlenbesitzer ermitteln. Für ausgewählte Mühlen bieten die im LHASA in den Beständen Kurmainzische Regierung (Hofrat) zu Mainz (Rep. A 37a XV) und Kurmainzische Hofkammer zu Mainz (Rep. A 39a VII) überlieferten 54 Akteneinheiten für den Zeitraum von 1595 bis 1801 Angaben unterschiedlicher Gewichtung zu den in den Aktentiteln genannten Mühlenstandorten.
Aus zum Teil zeitlich noch weiter zurückreichenden Quellen, dem Türkensteuerregister von 1542 (StA Würzburg, MRA Militär K 239/410 [Amt Scharfenstein]), dem Verzeichnis der Landsteuerzahler von 1548 (LHASA, Rep. A 37a XXVIII Nr. 4) und den Musterungslisten von 1599 (LHASA, Rep. A 37a XXI Nr. 6), konnten aus den Einwohnerlisten für einzelne Dörfer Namen von Müllern entnommen werden.
Die auf diese Art gewonnenen Fakten sind durch die Auswertung eines breiten Spektrums gedruckter und archivalischer Quellen sowie durch Zeitzeugenbefragungen zu einem relativ umfassenden Bild der historischen Entwicklung der einzelnen Mühlen ergänzt worden. Das zur Anwendung gebrachte Verfahren bezieht die Ergebnisse von örtlich oder regional angelegten Studien ebenso ein wie die in der allgemeinen Mühlenliteratur ausgebreiteten Erträge der Mühlenforschung.
Insbesondere durch die Auswertung der Kirchenbücher und des bei den Gemeinden entstandenen Schriftgutes sind mehr Personen mit der Berufsbezeichnung Müller ermittelt worden, als bestimmten Mühlen zugewiesen werden konnten. Obwohl für diese Müller und Müllergesellen der Ortsbezug gegeben ist, wie im Falle des 1747 in Wingerode verstorbenen Müllers Johannes Franz Engelhard, für den es im Kirchenbuch einen Sterbeeintrag gibt (PfarrA Wingerode, S 1747b/253/06), wurde auf ihre Aufnahme in die vorliegende Arbeit verzichtet. Für die bereits mit Hilfe des Ahnenforschungsprogramms „Pro-S-Ahn” computergestützt verkarteten Kirchenbücher sind in den Quellennachweisen für Angaben aus den Tauf-, Heirats- und Sterberegistern die Datensätze aus dieser Verkartung verwendet worden. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass es für das Katholische Pfarramt Wingerode Kirchenbücher bereits seit 1627 gibt und nicht erst seit 1722, wie in einem kürzlich erschienenen Kirchen- und Kunstführer für das Eichsfeld zu lesen ist.2 Bei der Wiedergabe von Personennamen aus den Kirchenbüchern und anderen schriftlichen Quellen kommen die Vornamen in der Regel in der heute gebräuchlichen Schreibweise, die Zunamen aber buchstabengetreu zum Abdruck.
Die vorliegende Broschüre umfasst zwei Teile. Der 1. Teil behandelt die Geschichte der Wassermühlen im Eichsfeld in einem Überblick vom Mittelalter bis zur Gegenwart.
Berücksichtigt werden dabei hauptsächlich die Mühlen im Amt Scharfenstein und im Altkreis Worbis. Auf der Basis von gedruckten Quellen und von Darstellungen zur Eichsfeldgeschichte geht es um die zahlenmäßige Erfassung von Mühlen in unterschiedlichen Zeiträumen. Nachgezeichnet wird der Niedergang der Mühlenbetriebe im Obereichsfeld, deren Zahl von etwa 200 in der Blütezeit der Handwerksmüllerei auf gerade mal noch 9 auf dem Territorium des Landkreises Eichsfeld in der Gegenwart abgenommen hat.3 Da dieser Teil der Arbeit Überblickscharakter trägt, konnten Aspekte der Technik-, Rechts-, Sozial- und Organisationsgeschichte des Mühlengewerbes nur angerissen werden. Dabei offenbarten sich nicht wenige „weiße Flecken”, die durch künftige, hauptsächlich vergleichende Forschungen zur Geschichte von Mühlen und Müllern in der Region Eichsfeld zu tilgen sind.
Im 2. Teil stehen die Mühlen am Oberlauf der Leine im Mittelpunkt, die in Einzelstudien nacheinander untersucht werden. Es handelt sich um die nachfolgend genannten 9 Mahlmühlen im Altkreis Worbis:
Leinefelde: Dorfmühle, Grimmelbachsmühle; Beuren: Knuttenmühle, Teichmühle, Klostermühle; Wingerode: Obermühle, Untermühle; Bodenrode: Obermühle, Untermühle.
Die Auswahl der Mühlen resultiert aus den Bestimmungen des Preußischen Wassergesetzes von 1913. Danach folgte die Anlage der Wasserbücher für die Flussläufe, in die das Wasserrecht der Mühlen einzutragen war, der damaligen Kreiseinteilung. Und die Kreisgrenze verlief damals zwischen Bodenrode und Westhausen. Aus diesem Grunde sind die Mühlen von Bodenrode mit in die Untersuchung einbezogen worden. Die nebenstehende Abbildung zeigt die Lage der Mühlen von Leinefelde bis Bodenrode nach Meeresspiegelhöhe und laufenden Flusskilometern. Es ist daraus ersichtlich, dass sich auf knapp 10 km Flusslänge mit einer Höhendifferenz von 56 m neun Mühlenstandorte befanden, die in Abständen zwischen 0,4 und 2,2 km beiderseits die Leine säumten.
Die Beiträge über die einzelnen Mühlen sind einheitlich aufgebaut und stützen sich auf die Auswertung vergleichbarer Quellen. Die Umsetzung der Konzeption wurde auch dadurch nicht infrage gestellt, dass die verfügbaren Quellen nicht für jede der untersuchten Mühlen in der gleichen Dichte vorliegen oder unterschiedlich weit in die Geschichte zurückreichen.
Jedes Mühlenporträt beginnt mit einer kurzen Einleitung, die wesentliche Angaben zur Lage, zur Geschichte und schließlich zum Zeitpunkt der Stilllegung bietet. Der Einleitung folgt der Text des Wasserrechts, so wie er im Wasserbuch für die Leine eingetragen ist. Dem schließen sich in einem chronologisch angelegten Abschnitt alle verfügbaren Daten zur Geschichte der Mühle und Angaben zu den Besitzern oder Pächtern an. Diese Passagen beginnen in der Regel im 17. Jahrhundert und reichen zeitlich über mehrere Jahrhunderte bis zur Einstellung des Mühlenbetriebes durch den letzten Müller. Die chronologischen Angaben nehmen bei der Darstellung eines jeden Mühlenstandortes den größten Raum ein.
Die Zeitleisten zur Historie der Mühlen enthalten Aussagen zur Bau- und Technikgeschichte von Mühlgräben, Wasserrädern und Mahlwerken. Darüber hinaus bieten sie Angaben zur rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Stellung von Müllern und widmen sich genealogischen Aspekten von Mühlenbesitzern und „Müllerdynastien”.
Den Textteil der Broschüre komplettiert die Beigabe von Abbildungen, die entweder als Schwarzweißbilder in den Text eingestreut oder als Farbfotos in einem Block angeordnet sind (vgl. S. 107 ff.). Hauptsächlich als farbige Abbildungen werden die Lagepläne und technischen Zeichnungen aus den Wasserbuchakten geboten, während über die einfarbigen Bilder fast alle Aspekte der Geschichte von Mühlen und Müllern illustriert werden.

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